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Für den Abschluß von Verträgen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für fotografische Aufträge und Kauf von Bildern gelten zusätzlich die ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Berufsphotographen. 

 

 

AGB (allgemeine Geschäftsbedinungen)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für den Abschluß von Verträgen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für fotografische Aufträge und Kauf von Bildern gelten zusätzlich die ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Berufsphotographen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages von Scherer Photo & Web und seinen Kunden. Diese gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte. Scherer Photo & Web ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Für Bestandskunden gilt die jeweilige Version die bei Vertragschluss aktuell war.

Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von Scherer Photo & Web zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. fairHOST24.de, Denic, Domaindiscount24.com).

Abweichende Vereinbarungen, zu den hier getroffenen, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Scherer Photo & Web wirksam. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die vorliegenden AGB verlieren insbesondere auch dann nicht Ihre Geltung, wenn Scherer Photo & Web Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

§ 2 Zustande kommen von Verträgen, Eigentumsvorbehalt

Sofern in der Leistungsbeschreibung oder einem Rahmenvertrag keine anderslautende Regelung getroffen wurde, kommt ein Vertrag stillschweigend zustande, sobald Scherer Photo & Web Erfüllungshandlungen auf ein Angebot des Kunden hin unternimmt.

Scherer Photo & Web behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Alle gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Scherer Photo & Web. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Scherer Photo & Web berechtigt, die gelieferten Waren zur Sicherung eigener Rechte zurückzunehmen bzw. die Bereitstellung von Diensten einzustellen.

 

§ 3 Widerrufs- und Rückgaberecht

Für Verträge die unter das Fernabsatzgesetz fallen, gelten folgende Bestimmungen:

(a) Endverbraucher haben die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von zwei Wochen, durch schriftliche Mitteilung an Scherer Photo & Web zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen nach Vertragsabschluss und bei dem Kauf von Waren mit dem Wareneingang bzw. bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren mit dem Eingang der 1. Teillieferung.

(b) Bei Dienstleistungen entfällt das Widerrufsrecht, sofern Scherer Photo & Web nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

Das Widerrufsrecht gilt nicht bei auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Waren, Software, Multimediaanwendungen und Versteigerungen.

 

§ 4 Leistungspflichten von Scherer Photo & Web

Die Leistungspflichten von Scherer Photo & Web ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, diesen AGB und den unter Berufung auf diese AGB geschlossenen Verträgen. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch. Scherer Photo & Web ist darüber hinaus berechtigt, kostenlose Zusatzleistungen ohne vorherige Ankündigung im Leistungsumfang zu begrenzen oder ganz einzustellen. Scherer Photo & Web ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen in Teilen oder im Ganzen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde versichert, daß alle von ihm gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Über eine Veränderung seiner Kontaktdaten, insbesondere der für die Zahlungsabwicklung notwendigen, wird er Scherer Photo & Web unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen, unterrichten.

Zugangsdaten, welche aus Nutzerkennung und Passwort bestehen, wird der Kunde mit größter Sorgfalt behandeln, um Missbrauch zu verhindern. Sobald der Kunde Kenntnis erlangt, daß seine Zugangsdaten einem unbefugten Dritten zugänglich geworden sind, wird er Scherer Photo & Web unverzüglich hierüber informieren.

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Infrastruktur der Agentur oder von Partner der Agentur nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für das unaufgeforderte Versenden von elektronischer Kommunikation an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken, sofern der Kunde nicht davon ausgehen kann, daß der Empfänger ein Interesse hieran hat (Spam / Junk-Mail); Bereitstellen illegaler Inhalte jeder Art (z.B. Musikpiraterie, Softwarepiraterie, Kinderpornographie); Bereitstellen von Inhalten mit religiös fanatischen, politisch extremistischen, rechtswidrigen oder rechtlich bedenklichen Inhalten; unbefugtes Eindringen in fremde Rechensysteme bzw. der Versuch dessen (Hacking, Port Scanning). Reine Downloadangebote sind wie das Betreiben von IRC-Bots sind nicht erlaubt. Für die Bereitstellung erotischer pornografischer Inhalte sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere der Jugendschutz muss gewährleistet sein.

Sofern der Kunde von Scherer Photo & Web oder Partnern von Scherer Photo & Web bereitgestellte E-Mail-Konten nutzt, wird er diese regelmäßig abfragen. Scherer Photo & Web oder Partner von Scherer Photo & Web behalten sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche E-Mail-Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang abgerufen werden.

Der Kunde ist für eine evtl. Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Diese Sicherungskopien dürfen nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden. Die Sicherungskopien stellt der Kunde bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung.

 

§ 6 Rechte Dritter

Kunde versichert ausdrücklich, daß die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von Ihm publizierten und/oder nach seinen Informationen für ihn von Scherer Photo & Web erbrachten Leistungen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.

Scherer Photo & Web behält sich vor, gespeicherte Internetseiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, für den Zugriff zu sperren bzw. von der Speicherung auf einem Internetserver auszunehmen. Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen können, wird Scherer Photo & Web das Angebot wieder freischalten.

 

§ 7 Werbe Dienstleistungen, Software Entwicklung

Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn zwischen dem Kunden und Scherer Photo & Web in grundlegenden Strukturen abgesprochen. Nachträgliche Änderungen an den durch Scherer Photo & Web erbrachten Leistungen (z.B. die Weiterentwicklung von Software) sind für den Kunden kostenpflichtig, sofern diese nicht durch einen Wartungsvertrag abgedeckt werden.

Das Nutzungsrecht, an allen durch Scherer Photo & Web erbrachten Leistungen und Entwicklungen, geht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auf den Kunden über. Der Kunde darf ferner keine Entwicklungen, insbesondere Werbeproduktionen oder Software-Entwicklungen, weiterverkaufen oder Dritten gegen Entgelt, weder vollständig noch in Teilen, zur Nutzung überlassen.

 

§ 8 Terminaufträge für Dienstleistungen

Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn definiert und mit dem Fertigstellungstermin in einem Auftrag festgeschrieben. An die im Auftrag zugesagten Termine, ist Scherer Photo & Web gebunden, sofern der Kunde seine Leistungen nach den getroffenen Vereinbarungen termingerecht erbringt. Der Kunde ist für die Richtigkeit und die maschinelle Lesbarkeit der von ihm gelieferten Daten verantwortlich. Der Transport von Datenträgern und sonstigen Unterlagen vom und zum Kunden erfolgt auf seine eigene Gefahr.

Gerät der Kunde mit der Bereitstellung der zu liefernden Daten in Rückstand, so verlängert sich die Durchführungsfrist angemessen, mindestens jedoch um die Zeitdauer des Lieferverzugs.

 

§ 9 Internet-Services und -Infrastruktur

Vom Dienstleister wird eine Infrastruktur bereitgestellt. Wird Infrastruktur des Kunden (eigener Server, anderer Hoster) verwendet übernimmt Scherer Photo & Web, als auch der Dienstleister  keine Gewährleistung für die Erreichbarkeit.

 

§ 10 Internet-Domains

Sofern die Registrierung und/oder Pflege von Internet-Domains Gegenstand der Leistungen ist, wird der Dienstleister von Scherer Photo & Web nur als Vermittler zwischen dem Kunden und fairHost24, bzw. der jeweiligen Registrierungsstelle (NIC) tätig.

Sofern der Kunde eine über Scherer Photo & Web registrierte Domain, bzw. einen Vertrag der diese einschließt, gekündigt hat, trägt er dafür Sorge, daß diese Domain spätestens zum Kündigungstermin bei einem anderen Provider in Pflege gestellt wurde. Andernfalls wird Scherer Photo & Web die Domain freigeben lassen.

Auf die Domainvergabe hat Scherer Photo & Web keinen Einfluss, und übernimmt somit keine Gewähr für die Bereitstellung (Delegation) der vom Kunden gewünschten Domain. Sofern der Kunde von dritter Seite aufgefordert wird, eine Internet-Domain aufzugeben, wird er Scherer Photo & Web hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Scherer Photo & Web ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider frei.

 

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen

Für Warenlieferungen sind die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise maßgeblich. Diese verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Rechnungen von Scherer Photo & Web sind, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeitszeitpunkt einen Verzugszins in Höhe von 10 % jährlich sofern er Vollkaufmann ist, als Nicht-Kaufmann 10 % jährlich falls er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde trägt alle Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschrift entstehen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR.

Scherer Photo & Web erstellt, sofern nicht anders vereinbart, alle Rechnungen in elektronischer Form und sendet diese per E-Mail an den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis von 2,00 EUR eine gedruckte Rechnung per Post zu erhalten.

Gegen Forderungen von Scherer Photo & Web kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Grundsätzlich ist der Kunde hierzu nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 12 Leistungsverweigerung, Sperrung

Scherer Photo & Web ist berechtigt weitere Leistungen zu verweigern, wenn der Kunde sich mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 4 Wochen im Rückstand befindet. Scherer Photo & Web ist berechtigt, bei Bekanntwerden einer verschlechterten Vermögenslage des Kunden, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern, bzw. diese von einer entsprechenden Sicherheit in Form einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

Sollte der Kunde mehrere Verträge und Leistungenspakete beziehen, gilt eine Sperrung für jede dieser Leistung

Eine Sperrung oder Leistungsverweigerung durch Scherer Photo & Web schließt nicht die Beendigung des Vertragsverhältnisses ein und entbindet den Kunden somit nicht von seinen Pflichten, insbesondere nicht von seiner Leistungspflicht gegenüber Scherer Photo & Web und seiner Haftungspflicht.

Sollte der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, insbesondere bei der Verletzung der Rechte Dritter, ist Scherer Photo & Web berechtigt, die Betroffenen Inhalte für den Zugriff zu sperren. Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte nachweisen können, wird Scherer Photo & Web das Angebot wieder freischalten.

 

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

Für alle Laufzeitverträge gilt, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Für die ordentliche Kündigung ist die im Angebot vereinbarte Frist ausschlaggebend. Sollte im Angebot keine Kündigungsfrist festgeschrieben worden sein, gilt für unbefristete Verträge eine Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats, für Jahres- oder Zweijahresverträge gilt eine Frist von 3 Monaten zum Jahresende als vereinbart. Die Fristen sind für beide Parteien gleichermaßen gültig.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung, aus wichtigem Grund, bleibt unberührt. Scherer Photo & Web kann insbesondere dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine oder mehrere in dieser Vereinbarung geregelten Pflichten oder Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag verstößt. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

 

§ 14 Gewährleistung

Scherer Photo & Web gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten, sofern der Kunde Unternehmer ist, und 24 Monaten, sofern er Verbraucher ist, ab Lieferdatum, das die Liefergegenstände dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist hierbei ausgeschlossen. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 14 Tage, gegenüber Verbrauchern ein Jahr.

Offensichtliche Mängel wird der Kunde spätestens 10 Tage nach Zugang der Ware schriftlich bei Scherer Photo & Web rügen, andernfalls sind alle Ansprüche auf Grund dieser Mängel ausgeschlossen.

Keine Gewähr übernimmt Scherer Photo & Web für Schäden, welche auf eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung oder die Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen sowie fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung zurück zu führen sind.

Der Kunde verliert jegliche Ansprüche auf Gewährleistung, sobald er Eingriffe oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt, ohne daß er hierfür die schriftliche Genehmigung von Scherer Photo & Web nachweisen kann.

 

§ 15 Transfervolumen

Bei Webhosting über Scherer Photo & Web sind - sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden - 200 MB Transfervolumen pro Visitenkarte oder Homepage und Monat inklusive. Jedes weiter MB wird mit den Tarifen der fairHOST24.de, aber mindestens 0,01 € in Rechnung gestellt.

 

§ 16 Haftung, Haftungsfreistellung

Scherer Photo & Web haftet für vorsätzliche herbeigeführte Schäden. Die Haftung bei Personenschäden sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt. Dies gilt für Scherer Photo & Web wie für ihre Vertretungsberechtigen und Mitarbeiter sowie für die von ihr bestellten Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie entgangener Gewinn, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, Scherer Photo & Web im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen der Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

Wird von Scherer Photo & Web ein Impressum für den Kunden erstellt, so befreit dies den Kunden nicht von seiner Sorgfaltspflicht. D.h. der Kunde ist weiterhin für den Inhalt des Impressums verantwortlich. Das von der Agentur erstellte Impressum dient also lediglich als Vorschlag, welches vom Kunden zu prüfen und zu verantworten ist.

 

§ 17 Geheimhaltung

Die Vertragspartner bewahren über alle vertraulichen Unterlagen und Informationen, die sie in Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis erhalten, solange stillschweigen, wie sie nicht allgemein bekannt geworden sind. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Scherer Photo & Web verpflichtet sich, die ihr zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten mit der eigenüblichen Sorgfalt aufzubewahren.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), durch Scherer Photo & Web oder Vertragspartner von Scherer Photo & Web während der Vertragsdauer gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Scherer Photo & Web ist berechtigt, die erhobenen Daten auch für die Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen.

 

§ 18 Reaktionszeiten und Erreichbarkeit

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart sichert Scherer Photo & Web ausdrücklich keine Reaktions- und Erreichbarkeitszeiten zu.

 

§ 19 Schluss-Bestimmungen

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Unterhaching bei München. Scherer Photo & Web kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder in Unterhaching bei München erheben.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bedingung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Ersatzbestimmung, welche beide Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung gekannt hätten.

(aktuelle Version vom 01.06.2012)

  

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Deutschen Berufsphotographen

Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436 Bekanntmachung Nr. 118/2002

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks Quelle:  http://ebookbrowse.com/agbs-pdf-d101457230

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MWSt. aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, daß er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, daß ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, daß ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, daß dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenspeicherung

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, daß der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, daß sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, daß er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in On-line-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, daß der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

XI. Schluss-Bestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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